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WAS gehört WOZU?

Welcher Name gehört zu welcher Definition?

Asylbewerber • Migranten/Einwanderer • Gastarbeiter • Deutschtürken • Aussiedler • Ausländer • Flüchtlinge/ Vertriebene • Deutschsprachige Ausländer • Bürgerkriegsflüchtlinge • Volksdeutsche •
EU-Ausländer • Zuwanderer

Sie wurden in den 60er und Anfang der 70er Jahre gezielt angeworben, um als Arbeitskräfte nach Deutschland zu kommen. 1973 endete diese Phase (Anwerbestopp).
Sie fliehen aus ihrem Land, weil sie politisch verfolgt werden. Das Grundgesetz sieht vor, ihnen uneigennützige Hilfe zu geben. Bei einem Asylbewerberantrag geht es um die Frage: braucht dieser Mensch Schutz vor Verfolgung?
Sie möchten sich - vorübergehend - in einem anderen Land in Sicherheit bringen, weil dort Krieg herrscht. Wenn der Krieg vorüber ist, werden sie wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Sie sind deutschstämmig, ihre Vorfahren sind ausgewandert (z.B. an die Wolga). Die Jungen unter ihnen sprechen kein Deutsch mehr. Als Deutsche erhalten sie sofort einen deutschen Pass und entsprechende Eingliederungshilfen.
Sie wandern aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland ein. Weil sie hoffen, hier ein besseres Leben zu haben. Bei der Frage, welche Einwanderer in Deutschland aufgenommen werden, hat aber auch die deutsche Seite klare wirtschaftliche Interessen. In welchen Sparten gibt es Mangel an Arbeitskräften? Wie kann die alternde deutsche Gesellschaft "verjüngt" werden?
Allgemein für alle Personen, die keinen deutschen Pass haben oder deren Eltern nach Deutschland eingewandert sind
Nach dem Abstammungsrecht alle Deutschen, die sich in anderen Ländern niedergelassen haben und versucht haben, ihre deutsche Kultur weiter zu bewahren. Beispiel: Sudentendeutsche auf tschechischem Gebiet, Wolgadeutsche in Russland.
Türken, die schon viele Jahrzehnte in Deutschland leben und einen deutschen Pass haben
Österreicher und Schweizer. Deutsch ist ihre Muttersprache, sie haben einen österreichischen, bzw. schweizer Pass. In den Statistiken fallen sie immer unter die Rubrik "Ausländer"
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union genießen besondere Freizügigkeit. Sie brauchen z.B. keine Arbeitsgenehmigung beantragen
So wurden alle Deutschen genannt, die nach dem 2.Weltkrieg aus ehemaligen deutschen Gebieten (z.B. Schlesien) vertrieben worden sind
Allgemein für Menschen, die - aus den verschiedensten Gründen - aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen sind und hier leben

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© Wolfgang Hieber 1998-2009