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Ein Mensch stirbt und wird zu Grabe getragen. Zeit zum Nachdenken
und zur Trauer bleibt den Angehörigen nach Eintritt des Todes kaum.
Zu viele Dinge sind zu erledigen. Was alles muß geregelt werden?
der Arzt:
ein Arzt wird geholt
der Arzt stellt die Todesursache fest (Leichenschau)
er stellt die Todesbescheinigung aus (Totenschein)
die Vorbereitungen der Angehörigen:
die Angehörigen informieren die nächsten Verwandten
sie öffnen das Testament (falls vorhanden)
sie rufen beim Bestattungsunternehmen an
ein Herr vom Bestattungsunternehmen kommt ins Haus
alle Einzelheiten der Bestattung werden besprochen
Organisatorisches:
der Verstorbene wird mit einem Leichenwagen zum Friedhof gebracht
der Grabmacher öffnet das Grab (keine Anwesenheit von Angehörigen)
der Sarg wird im Leichenschauhaus aufgebahrt
die Beerdigungszeremonie:
in der Aussegnungshalle findet die Trauerfeier statt
die Trauergäste begleiten den Sarg zur Grabstätte,
der Sarg wird auf einem Wagen von vier Friedhofsangestellten geschoben,
der Sarg wird von den vier Friedhofsangestellten in das geöffnete
Grab gesenkt
der Beerdigungsritus wird vollzogen
ein Priester oder eine andere Person hält eine Grabrede
die Trauergäste verabschieden sich vom Verstorbenen
(sie gehen einzeln vor das Grab und werfen als letzten Gruß etwas
Erde oder Blumen ins Grab)
die Trauergäste kondolieren den engsten Angehörigen ("Mein herzliches
Beileid!")
die Beerdigung ist beendet und die Trauergäste gehen auseinander
der Grabmacher schaufelt das Grab zu und verteilt die Blumen und Kränze
auf dem Grab
(keine Anwesenheit von Angehörigen)
der Leichenschmaus:
die Angehörigen laden einen engeren Kreis zu einem Essen in ein
Restaurant ein ("Leichenschmaus")
die Erledigungen danach:
Bürokratische Gänge: Um- und Abmeldungen, Anträge etc.
die Angehörigen kümmern sich um die Haushaltsauflösung
die Angehörigen bedanken sich für die Beileidsschreiben (Kondolenzbriefe) |