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Ein Rechtsanwalt aus Köln, in einem Leserbrief:
"Es wird berichtet, dass 800 Sprayer in den letzten 13 Jahren
in München vor Gerichten standen und teilweise zu Gefängnisstrafen
verurteilt wurden. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Graffiti-Sprühereien
nur selten als Sachbeschädigung überhaupt strafbar sind. Der
BGH läßt nämlich eine Bestrafung nur dann zu, wenn die
Substanz der Fläche, auf die gesprüht wurde, verletzt wurde.
Das ist aber nur selten wirklich der Fall. Nur ist diese höchstrichterliche
Rechtsprechung sowohl bei den Staatsanwaltschaften, als auch bei Gerichten
und leider auch bei vielen Verteidigern unbekannt. So kommt es oft zu ungerechtfertigten
Verurteilungen. Werden beispielsweise Scheiben oder Metallflächen
besprüht, liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung überhaupt
keine Sachbeschädigung vor. Den Eigentümern bleibt immer noch
der Weg, ihre Schadenersatzforderungen zivilrechtlich durchzusetzen."
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Kritzeleien
Kein Graffiti, nur Kritzeleien. Da schreiben Jugendliche ganz spontan, wen sie gerade lieben, auf wen sie wütend sind, was sie von der Zukunft denken.
Strafbar? Nur, wenn die Substanz der besprühten Fläche beschädigt wurde. |
Foto: Wolfgang Hieber
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