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Ein Rechtsanwalt

Sachbeschädigung oder nicht?

Ein Rechtsanwalt aus Köln, in einem Leserbrief:
"Es wird berichtet, dass 800 Sprayer in den letzten 13 Jahren in München vor Gerichten standen und teilweise zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Graffiti-Sprühereien nur selten als Sachbeschädigung überhaupt strafbar sind. Der BGH läßt nämlich eine Bestrafung nur dann zu, wenn die Substanz der Fläche, auf  die gesprüht wurde, verletzt wurde. Das ist aber nur selten wirklich der Fall. Nur ist diese höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl bei den Staatsanwaltschaften, als auch bei Gerichten und leider auch bei vielen Verteidigern unbekannt. So kommt es oft zu ungerechtfertigten Verurteilungen. Werden beispielsweise Scheiben oder Metallflächen besprüht, liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung überhaupt keine Sachbeschädigung vor. Den Eigentümern bleibt immer noch der Weg, ihre Schadenersatzforderungen zivilrechtlich durchzusetzen."

Kritzeleien
Kritzeleien
Kein Graffiti, nur Kritzeleien. Da schreiben Jugendliche ganz spontan, wen sie gerade lieben, auf wen sie wütend sind, was sie von der Zukunft denken.

Strafbar? Nur, wenn die Substanz der besprühten Fläche beschädigt wurde.

Foto: Wolfgang Hieber

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© Wolfgang Hieber 1998-2009