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Wie ist der Fall "Mehmet" entschieden worden?
Die Aufenthaltserlaubnis für "Mehmet" wurde nicht verlängert. Er mußte in die Türkei zurück. Seine Eltern können in Deutschland bleiben.
Wie ist der Kopftuch-Streit entschieden worden? Stuttgart (taz) - Die 25jährige Referendarin Fereshta Ludin wird nicht in den Schuldienst übernommen. Das zuständige Stuttgarter Oberschulamt beendete gestern mit dieser Entscheidung den wochenlangen Streit um das Kopftuch der aus Afghanistan stammenden deutschen Muslimin. Vor der Presse unterstützte die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) die Behörde und wies auf die "Signalwirkung" des Kopftuches hin. Schavan sagte, sie sei nach einer Güterabwägung und der "Zusammenschau" der Grundrechte auf Religionsfreiheit und des Grundsatzes der Objektivität und Neutralität der Amtsführung zu der Auffassung gelangt, daß Ludin für den Staatsdienst nicht geeignet sei, wenn sie "darauf besteht, dennoch das Kopftuch im Unterricht zu tragen". Durch dieses Beharren mache Fereshta Ludin deutlich, "daß ihr die Eignung fehlt, die öffentliche Signalwirkung... zu berücksichtigen". Das Tragen eines Kopftuches gehöre "nicht zu den religiösen Pflichten" einer Muslimin. Es werde vielmehr "in der innerislamischen Diskussion auch als Symbol für kulturelle Abgrenzung und damit als politisches Symbol gewertet", sagte Schavan. Wichtiges Kriterium beim Vermitteln von Werten und Normen sei, so Schavan, die Toleranz: "Wer dazu erziehen will, muß sie auch vorleben." Außerdem müsse im Klassenzimmer auch die "negative Religionsfreiheit" der SchülerInnen garantiert sein.... Aber auch in den Reihen von SPD und Grünen gab es mehrheitlich grundsätzliche Bedenken gegen die Zulassung der Kopftuch tragenden Pädagogin. Sie könnte, argumentierten sie, kontraproduktiv auf diejenigen muslimischen Familien wirken, die versuchen, sich den hiesigen Gepflogenheiten anzupassen. Das staatlich abgesegnete Stück Stoff führe zu Verunsicherungen und stärke den Fundamentalismus. In Nordrhein-Westfalen überläßt das Kultusministerium die Entscheidung den Schulräten. Auch Bayern möchte nicht am Kopftuch rühren; ein Sprecher des dortigen Ministeriums nannte im vergangenen Jahr das Tuch "ein Zeichen für Religiosität, das die Elternrechte nur am Rande berührt". Allerdings, räumte ein Regierungssprecher ein, gebe es bisher dort keine einzige bekennende Kopftuchträgerin im Schuldienst. (TAZ, Berliner Tageszeitung) |
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© Wolfgang Hieber 1998-2009