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Hier einige Fälle zum Thema "Ausländer". Wie würden
Sie selbst - z.B. als Verantwortliche in einem Gericht - in diesen Fällen
entscheiden? Mit welchen Argumenten?
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Muhlis A., genannt "Mehmet", ist in Deutschland geboren, seine Eltern
sind Türken. Im Alter von 10 - 13 Jahren hat er insgesamt 62 Delikte
begangen: Diebstahl, schwere Körperverletzung, Erpressung, Einbrüche.
Aber damals war er noch nicht strafmündig. Kurz nach seinem 14.Geburtstag
(und dem Beginn der Strafmündigkeit) wurde er erneut straffällig.
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Meinung 1: "Mehmet" ist in Deutschland
geboren und aufgewachsen. Er hat das Recht, wie jeder andere jugendliche
Straftäter behandelt zu werden. Eine Ausweisung ist nicht gerechtfertigt.
Ist es human, ihn in ein Land auszuweisen, mit dem er selbst nichts zu
tun hat, nur weil seine Eltern aus diesem Land kommen?
Meinung 2: "Mehmet" ist Türke, er hat türkische Eltern.
Wenn seine Eltern es nicht fertig bringen, weitere Straftaten zu verhindern,
wird die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert, d.h. müssen
Mehmet und seine Eltern in die Türkei zurück.
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Die Frage: Ist es gerechtfertigt, für "Mehmet" die Aufenthaltserlaubnis
für "Mehmet" nicht mehr zu verlängern? Oder soll er in Deutschland
seine Strafe verbüßen?
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Wie würden Sie entscheiden?
Wie ist dieser Fall entschieden worden?
Das Urteil
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Kann eine gläubige Muslimin Lehrerin an einer deutschen Schule
werden, wenn sie darauf beharrt, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen?
So der konkrete Fall der aus Afghanistan stammenden Pädagogin Fereshta
Ludin. Daran hat sich in Baden-Württemberg ein Parteienstreit entzündet.
Die Muslimin hatte mit der Note 1,8 ihr Referendarsexamen bestanden.
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Meinung 1: Wegen eines Kopftuchs darf
niemand vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Tragen eines Kopftuchs
gehört zur islamischen Religion. Und in Deutschland ist Religionsfreiheit
garantiert. Priester dürfen im Unterricht auch ein Kreuz tragen oder
eine Nonne ihre Tracht.
Es kommt bei einer Lehrerin darauf an, was sie im Kopf hat und
nicht, wie dieser bedeckt ist.
Meinung 2: Der Islam unterdrückt die Frauen, weil er den
Frauen Kleidervorschriften macht, den Männern aber nicht. In unserer
Gesellschaft gibt es Gleichberechtigung. Wer an einer deutschen Schule
unterrichten will, muß diese Werte vertreten.
Man muß auch darauf hinweisen, daß der Großteil der
islamischen Frauen kein Kopftuch trägt. Oft tragen heutzutage besonders
die Frauen ein Kopftuch, die eine politisch-fundamentalistische Richtung
des Islam vertreten. Sollen wir von diesen Frauen unsere Kinder unterrichten
lassen?
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Die Frage: Kann sie als "Nachrückerin" in den Schuldienst
an der Grund-, Haupt- und Werkrealschule in Plüderhausen übernommen
werden?
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Wie würden Sie entscheiden?
Wie ist entschieden worden?
Das Urteil und seine Begründung
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 Foto: Dieter Eikelpoth |
Marius Müller-Westernhagen, Boris Becker, Thomas Gottschalk.
Eine Anzeige der Bundesregierung. Drei Prominente werben für eine modernes Staatsbürgerschaftsrecht:
der Sänger Marius Müller-Westernhagen, der Tennisspieler Boris
Becker und der TV-Moderator Thomas Gottschalk. "Wer hier geboren ist, soll hier zu Hause sein. Mit allen Rechten und Pflichten".
Von der Opposition ist diese Werbe-Aktion scharf angegriffen
worden. Die Bundesregierung dürfe in dieser Form keine Werbung für
Meinungen machen.
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Die rot-grüne Bundesregierung möchte mit dem Grundsatz Schluss
machen, daß Deutsche nur von "deutschem Blut" sind. Sie hält
das Abstammungsrecht (ius sanguinis) für veraltet und möchte
es durch ein modernes Recht ersetzen, das jedem Menschen, der in Deutschland
geboren ist, die deutsche Staatsbürgerschaft gibt.
Die CDU hält dagegen. Sie regte eine Unterschriftenaktion an und
sammelte über 1 Million Unterschriften gegen die doppelte Staatsbürgerschaft.
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Meinung 1: Einen deutschen Pass
bekommt, wer hier geboren ist. Und wenn er sich der Heimat seiner Eltern
noch eng verbunden fühlt, kann er zusätzlich seinen bisherigen
Paß behalten.
Meinung 2: Es gilt die Regelung: Wer einen deutschen Pass erhält, muss
seinen alten abgeben. Wenn Abstammung nicht mehr zählt, sondern freiwillige
Zugehörigkeit zu einem Verfassungsstaat, wird es umso wichtiger, sich
voll und ganz für ein Gemeinwesen zu entscheiden. Man kann durchaus
zwei Menschen lieben, aber man kann nur mit einem verheiratet sein.
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Die Frage: Fördert eine doppelte Staatsangehörigkeit
die Integration oder verhindert sie die wirkliche Integration?
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Wie würden Sie entscheiden?
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