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Zur Person  Albert F., Unternehmer 
Lenkzeitüberschreitungen

Fragebögen
"Wenn Fragebögen vom Gewerbeaufsichtsamt kommen, sind sie immer an den Firmeninhaber gerichtet. Wer von Ihren Fahrern war das? Wer ist um diese Zeit mit diesem LKW gefahren, z.B. bei Rot über die Ampel, oder mit 80 statt 60, und ist geblitzt worden? Ich muß den Fahrer nennen. Bei Lenkzeitüberschreitungen lautet die Verordnung: viereinhalb Stunden fahren - 45 Minuten Pause - viereinhalb fahren. Das ist das Maximum für einen Tag. Kontrollierbar ist die Lenkzeit an der Tachographenscheibe (Fahrtenschreiber). Lenk- u. Ruhezeiten werden da aufgezeichnet. Nach dieser Lenkzeit von insgesamt neun Stunden ist eine Ruhezeit von mindestens acht zusammenhängenden Stunden vorgeschrieben".

Mit Schmiergeld geht nichts
"Bei uns in Deutschland wird das am striktesten geprüft, in vielen anderen europäischen Ländern laxer. Der Fahrer kann auch vor Ort mit der Polizei nichts erreichen. Mit Schmiergeld ist absolut nichts drin. Keine Chance, wenn man erwischt wird. Wird man nicht geblitzt, kann's auch mal gnädiger abgehen. "Die armen Hunde im LKW", denkt die Polizei dann. Aber bei Radarkontrollen ist absolut nichts drin, es ist ja alles automatisiert".

Anzeige
"Bei Lenkzeitüberschreitung nimmt die Polizei die Tachoscheibe ab. Die Scheibe geht anschließend zur Auswertung, und eine Anzeige wird gemacht beim BAG, dem Bundesamt für Güterfernverkehr. Das ist das zentrale Gewerbeaufsichtsamt. Von dort wird die Sache weitergeleitet an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt, an den regionalen Betriebssitz. Da kommt es dann zu einer Anhörung. Ich muß hin und eine Stellungnahme abgeben, und wir bekommen eine Strafe. Man hat 14 Tage Einspruchsfrist. Ich kann nun die Strafe annehmen oder Einspruch erheben (über Rechtsanwalt). Einspruch bringt nicht viel. Üblich sind pro 15 Minuten Überschreitung 30 Euro. Man ist schnell 200 - 300 Euro los. Bei vielen LKW's kann man sich das gar nicht leisten".

Meine Reaktion/ Bisherige Reaktionen 

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© Wolfgang Hieber 1998-2009