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Albert F., Unternehmer |
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"Beispiel: Ein Fahrer fährt ins Werksgelände und er verursacht einen Kratzer an einem geparkten Fahrzeug. Oder er fährt ein Mauereck ab. Da bekommen wir dann Schadensmeldungen. Manchmal passiert auch ein wirklicher Unfall oder ein Fahrer ist nur mitbeteiligt an einem Unfall. Unverzüglich reichen wir die Schadensmeldung an unsere Versicherung weiter. Für Großkunden einer Versicherung gibt es vor Ort einen Ansprechpartner. Der kommt vorbei, mit genormtem Formular, setzt alle Daten ein: Das beteiligte Fahrzeug, der Fahrer, die Uhrzeit, die geschätzte Schadenshöhe. Sie fragen, ob der Unfall polizeilich aufgenommen worden ist usw. Sie nehmen mit dem Geschädigten Kontakt auf und entscheiden, ob sie den Schaden vor Ort besichtigen oder nicht. In jedem Fall hat der Fahrer die Pflicht, telefonisch zu melden, daß etwas passiert ist. Dafür gibt es ein Formular, in dem steht, was er vor Ort alles festhalten muß. Ich sage immer: Besser die Polizei holen, sonst gibt's später rechtliche Streitigkeiten." |
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© Wolfgang Hieber 1998-2009